Anders als bei deutschen Binnenrevieren gibt es zur See eine Vielzahl an Befähigungsnachweise. Wirklich zwingend erforderlich zum Führen eines Sportbootes ist der Sportbootführerschein – See. Dieser ist in der deutschen 3sm Zone erforderlich. Verlässt man diese Zone sind weitere Scheine für private Schiffsführer nicht erforderlich, sind aber Nachweise der Erfahrung und Befähigung. Im Schadenfall kann das vor Gericht von Bedeutung sein. In der Praxis wird von Vercharterern gerne der Sportküstenschifferschein verlangt.
Anders ist es im gewerblichen Betrieb. Fährt eine Yacht unter deutscher Flagge gilt an Bord die deutsche Rechtsprechung. Für gewerblich genutzte Sportboote müssen die Schiffsführer je nach Revier über die passenden Befähigungsnachweise verfügen.