Grundsätzlich wird zwischen einer Erlaubnis, einem Patent oder einem Schein unterschieden. Schein und Patent sind verpflichtend zum Führen ab einer bestimmten Segelgröße bzw. Motorkategorie.

Ganz grundsätzlich wird das zu befahrene Revier unterteilt in See- und Binnenwasserstraßen:

Befähigungsnachweise / Scheine

See - Schifffahrtstraßen

In der Regel umfasst das Gebiet die küstennahen Gewässer mit einem Abstand von 3sm und explizit aufgelistete Flüsse.

Binnen - Schifffahrtsstraßen

Die Schifffahrtsstraßen umfassen in der Binnenschifffahrtsstraßen -Ordnung explizit aufgezählte Wasserstraßen. Die großen Flüsse haben eigene Schifffahrstraßenordnungen.