Grundsätzlich wird zwischen einer Erlaubnis, einem Patent oder einem Schein unterschieden. Schein und Patent sind verpflichtend zum Führen ab einer bestimmten Segelgröße bzw. Motorkategorie.
Ganz grundsätzlich wird das zu befahrene Revier unterteilt in See- und Binnenwasserstraßen:
Die Schifffahrtsstraßen umfassen in der Binnenschifffahrtsstraßen -Ordnung explizit aufgezählte Wasserstraßen. Die großen Flüsse haben eigene Schifffahrstraßenordnungen.